- 50.5602 Stunden
DORA für Vorstände - Update-Schulung
In der digitalen Welt ist für Finanzunternehmen die Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Risiken entscheidend. Der Digital Operational Resilience Act (DORA) definiert Anforderungen, um digitale Prozesse und IT-Systeme vor Cyberangriffen und Ausfällen zu schützen. Gemäß Art. 5 Abs. 4 DORA sind die Mitglieder des Leitungsorgans eines Finanzunternehmens verpflichtet, sich mit regelmäßigen Schulungen über die Risikomethodik und über aktuelle Bedrohungsszenarien auf dem Laufenden zu halten.
Ausgehend von den oben aufgeführten DORA-Anforderungen hat das DSGV-Projekt dieses digitale, dreistündige Schulungskonzept für Vorstände erarbeitet. - 50.5623 Stunden
DORA für Vorstände
In der digitalen Welt ist für Finanzunternehmen die Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Risiken entscheidend. Der Digital Operational Resilience Act (DORA) definiert Anforderungen, um digitale Prozesse und IT-Systeme vor Cyberangriffen und Ausfällen zu schützen. Gemäß Art. 5 Abs. 4 DORA sind die Mitglieder des Leitungsorgans eines Finanzunternehmens verpflichtet, sich mit regelmäßigen Schulungen über die Risikomethodik und über aktuelle Bedrohungsszenarien auf dem Laufenden zu halten.
Ausgehend von den oben aufgeführten DORA-Anforderungen bieten wir dieses Schulungspaket an.ID Termin Titel Dauer Ort Preis 50.562 2601 28.04.2026 50.562 – DORA für Vorstände - 28.04.2026 3 Stunden online 300,00 € (inkl. 0 % MwSt.) 50.562 2602 22.06.2026 50.562 – DORA für Vorstände - 22.06.2026 3 Stunden online 300,00 € (inkl. 0 % MwSt.) 50.562 2603 24.09.2026 50.562 – DORA für Vorstände - 24.09.2026 3 Stunden online 300,00 € (inkl. 0 % MwSt.) 50.562 2604 27.11.2026 50.562 – DORA für Vorstände - 27.11.2026 3 Stunden online 300,00 € (inkl. 0 % MwSt.) - 50.5611 Stunde
DORA für Vorstände - Grundlagen
In der digitalen Welt ist für Finanzunternehmen die Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Risiken entscheidend. Der Digital Operational Resilience Act (DORA) definiert Anforderungen, um digitale Prozesse und IT-Systeme vor Cyberangriffen und Ausfällen zu schützen. Gemäß Art. 5 Abs. 4 DORA sind die Mitglieder des Leitungsorgans eines Finanzunternehmens verpflichtet, sich mit regelmäßigen Schulungen über die Risikomethodik und über aktuelle Bedrohungsszenarien auf dem Laufenden zu halten.
Mit diesem E-Learning erhalten Sie eine Einführung in das Thema sowie einen Überblick über die grundsätzlichen Anforderungen der DORA.