Die Sparkassen aus NRW sind in Großserie 4 (mit RSGV, SVWL und SVN) und verteilen sich auf fünf Kleinserien. Die Zuordnung der Sparkassen in die jeweilige Kleinserie wurde durch die FI in Abstimmung mit den Regionalverbänden festgelegt. Ein Wechsel auf eine andere Kleinserie ist bei Terminverhinderung nicht möglich. Sollten Sie keine Möglichkeit haben persönlich an den Terminen teilzunehmen, stellen wir Ihnen gerne eine Aufzeichnung zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt über einen personalisierten Zugang. Bei Bedarf senden Sie bitte eine Anforderung per Mail an christina.temmen@ska.nrw. Der Abruf der Aufzeichnung wird mit dem Veranstaltungspreis fakturiert.
In den Kleinserien sind je Sparkasse maximal 3 Teilnehmer/-innen zugelassen. Bei darüber hinausgehendem Schulungsbedarf nutzen Sie bitte den Abruf der Aufzeichnung. Sparkassen, die sich aktuell in einem Fusionsprozess befinden, können je Ursprungssparkasse bis zu 3 Teilnehmer/-innen anmelden.
RSGV-Sparkassen der Kleinserie 4.4
Haan, Hilden-Ratingen-Velbert, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim, Neuss, Niederrhein, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal
RSGV-Sparkassen der Kleinserie 4.5
Aachen, Duisburg, Düren, KSK Düsseldorf, Essen, Euskirchen, Gummersbach, Heinsberg, Langenfeld, Niederrheinische SK RheinLippe, Rhein-Maas, Wermelskirchen
SVWL-Sparkassen der Kleinserie 4.6
Bielefeld, Bocholt, Dortmund, Gütersloh-Rietberg-Versmold, Halle-Wiedenbrück, Herford, Herner SK, Märkisches Sauerland Hemer-Menden, Minden-Lübbecke, Olpe-Drolshagen-Wenden, Paderborn-Detmold-Höxter, Rheine, Vereinigte SK im Märkischen Kreis, Witten, Wittgenstein
SVWL-Sparkassen der Kleinserie 4.7
SK an Ennepe und Ruhr, Attendorn-Lennestadt-Kirchhunden, Bergkamen-Bönen, Bochum, Burbach-Neunkirchen, Geseke, Gladbeck, Mitten im Sauerland (inkl. Arnsberg-Sundern und Hochsauerland), Münsterland Ost (inkl. Beckum-Wadersloh), Rahden, Schwelm-Sprockhövel, Siegen, Steinfurt, UnnaKamen, Vest Recklinghausen, Westmünsterland
SVWL-Sparkassen der Kleinserie 4.8
SK an der Lippe, SK an Volme und Ruhr, Bad Oeynhausen-Porta Westfalica, Bottrop, Gelsenkirchen, Hamm, Hattingen, Hellweg-Lippe, Iserlohn, Kierspe-Meinerzhagen, Lemgo, Lengerich
Bitte beachten Sie, dass nach den ersten Durchführungen in anderen Verbandsgebieten eine Überprüfung der Schulungszeiten erfolgt. Ggf. können sich danach noch Anpassungen am zeitlichen Rahmen (Schulungsdauer) ergeben.
Die Produktivnahme des Compliance Managers muss spätestens bis zum Einsatz des OSPlus-Releases 25.1 erfolgen. Ab OSPlus-Release 25.1 steht Ihnen das Limitmodul nur noch in einem lesenden Modus zur Verfügung. Fachliche, regulatorische und technische Weiterentwicklungen erfolgen ausschließlich im Compliance Manager.