Gruppen verbundener Kunden nach Art. 4 (1)(39) CRR

Gruppen verbundener Kunden nach Art. 4 (1)(39) CRR

Wie sind Kreditnehmer zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 39 CRR (Capital Requirements Regulation) zusammenzufassen? Wie sind die aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anzuwenden, insbesondere der in 2024 veröffentlichte RTS zu den Gruppen verbundener Kunden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar mit dem Schwerpunkt auf der Bildung von Gruppen verbundener Kunden.

ZIELGRUPPE

Kreditrevisoren und Kreditrevisorinnen, Mitarbeiter/-innen im Kreditmeldewesen, Mitarbeiter/-innen der Marktfolge Aktiv, Kreditanalysten sowie sonstige Mitarbeiter/-innen, die keine oder wenig Kenntnisse haben oder ihre Kenntnisse auffrischen möchten

IHR NUTZEN

  • Sie sind in der Lage, Kreditnehmer sachgerecht und risikoadäquat gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 39 CRR zusammenzufassen.
  • Sie können die aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anwenden.
  • Sie sind in der Lage, unterschiedliche Sonderfälle bei Prüfungstätigkeiten in der Kreditrevision zu beurteilen.

PROGRAMM / INHALT

Beginn 1. Tag um 09:30 Uhr|Ende am 1. Tag um ca. 16:30 Uhr &
Beginn 2. Tag um 09:00 Uhr|Ende am 2. Tag um ca. 15:00 Uhr

Bedeutung und Zielsetzung 

Anforderungen an die Institute

Rechtliche Grundlagen Anwendungsbereiche

Gruppe verbundener Kunden (GvK) (Schwerpunkt)

  • Kontrollverhältnis
  • Wirtschaftliche Abhängigkeit
  • Kombination aus Kontrollverhältnis und wirtschaftlicher Abhängigkeit
  • Alternativer Ansatz bei der Bildung von GvK mit Schuldnern der öffentlichen Hand
  • Kontroll- und Managementverfahren zur Ermittlung von verbundenen Kunden

IHRE REFERENTIN

HINWEIS(E)

Bei dem hier angebotenen Seminar handelt es sich um das seit Jahren angebotene und bewährte Grundlagenseminar zur Zusammenfassung von Kreditnehmern zu Gruppen verbundener Kunden nach Artikel 4 Absatz 1 Nr. 39 CRR.  Entlang des in 2024 veröffentlichten RTS zur Identifikation von Gruppen verbundener Kunden (Delegierte Verordnung (EU) 2024/1728 der Kommission vom 6. Dezember 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Umstände, unter denen die Bedingungen für die Ermittlung von Gruppen verbundener Kunden erfüllt sind) und der EBA Leitlinien zu verbundenen Kunden (EBA/GL/2017/15) werden risikoadäquate Lösungsansätze für die Praxis zur Bildung von Gruppen verbundener Kunden aufgezeigt. Es wendet sich an Mitarbeiter/-innen, die noch keine oder nur wenig Kenntnis von der Zusammenfassung von Kreditnehmern zu Gruppen verbundener Kunden haben und gerne Grundlagenwissen aufbauen oder auffrischen möchten.

 

DAUER

2 Tage

PREIS(E)

685,00 €

TERMINE BUCHEN

Ohne Termin vormerken

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