Gruppen verbundener Kunden nach Art. 4 (1)(39) CRR sowie Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG

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Gruppen verbundener Kunden nach Art. 4 (1)(39) CRR sowie Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG

Wie sind Kreditnehmer zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 39 CRR (Capital Requirements Regulation) bzw. zu einer Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 2 KWG zusammenzufassen? Wie sind die aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anzuwenden, insbesondere der erst kürzlich veröffentlichte RTS zu den Gruppen verbundener Kunden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar mit dem Schwerpunkt auf der Bildung von Gruppen verbundener Kunden. 

ZIELGRUPPE

Mitarbeiter/-innen im Kreditmeldewesen, Mitarbeiter/-innen der Marktfolge Aktiv, Kreditanalysten, Kreditrevisoren/-inne sowie sonstige Mitarbeiter/-innen, die keine oder wenig Kenntnisse haben oder ihre Kenntnisse auffrischen möchten

IHR NUTZEN

  • Sie sind in der Lage, Kreditnehmer sachgerecht und risikoadäquat gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 39 CRR sowie nach § 19 Absatz 2 KWG zusammenzufassen.

  • Sie können die aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anwenden.

  • Sie sind in der Lage, unterschiedliche Sonderfälle bei Prüfungstätigkeiten in der Kreditrevision zu beurteilen.

PROGRAMM / INHALT

Beginn 1. Tag um 09:30 Uhr|Ende am 1. Tag um ca. 17:30 Uhr &
Beginn 2. Tag um 09:00 Uhr|Ende am 2. Tag um ca. 16:30 Uhr

Die Inhalte werden zurzeit noch aktualisiert!

 

Bedeutung und Zielsetzung

Anforderungen an die Institute

Rechtliche Grundlagen Anwendungsbereiche

Gruppe verbundener Kunden (GvK) (Schwerpunkt)

  • aufgrund Kontrolle (u. a. Stimmrechtsmehrheit, Mehrheit bei der Organbestellung, Kontrolle aufgrund Satzungsbestimmungen, usw.)
  • aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit/en
  • Verhältnis zwischen Abhängigkeit aufgrund von Kontrollen und wirtschaftlicher Abhängigkeit
  • Alternativer Ansatz bei der Bildung von GvKs mit Schuldnern der öffentlichen Hand
  • Kontroll- und Managementverfahren zur Ermittlung von verbundenen Kunden

Kreditnehmereinheit (KNE)

  • Beherrschender Einfluss: Kapitalanteile oder Stimmrechte ab 50 %, treuhänderische Anteile; § 290 Absatz 2 HGB, Gewinnabführungsvertrag
  • Persönlich haftende Gesellschafter bei Personenhandels- oder Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften
  • Konzerne nach § 18 AktG: Unterordnungskonzern - Gleichordnungskonzern
  • Kumulation

.

REFERENT/-INNEN

HINWEIS(E)

Bei dem hier angebotenen Seminar handelt es sich um das seit Jahren angebotene und bewährte Grundlagenseminar zur Zusammenfassung von Kreditnehmern zu Gruppen verbundener Kunden bzw. zu Kreditnehmereinheiten, aktualisiert um den am 18. Juni 2024 veröffentlichten RTS zur Identifikation von Gruppen verbundener Kunden (Delegierte Verordnung (EU) 2024/1728 der Kommission vom 6. Dezember 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Umstände, unter denen die Bedingungen für die Ermittlung von Gruppen verbundener Kunden erfüllt sind). Es wendet sich an Mitarbeiter/-innen, die noch keine oder nur wenig Kenntnis von der Zusammenfassung von Kreditnehmern haben und gerne Grundlagenwissen aufbauen oder auffrischen möchten.

DAUER

2 Tage

PREIS(E)

685,00 €

TERMINE BUCHEN

Ohne Termin vormerken

Unverbindlich vormerken

Kontakt

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