Grundlagen der Institutsvergütungsverordnung
Seit 2010 haben Sparkassen bei der Gestaltung der Vergütung der Beschäftigten sowie bei der Vergütung der Mitglieder des Vorstands die IVV zu beachten. Seitdem wurde die Verordnung mehrfach novelliert. Ergänzend wurde eine Auslegungshilfe veröffentlicht. Inzwischen liegt statt der Auslegungshilfe eine FAQ vor. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus Sparkassen in NRW haben diese Entwicklung mitbegleitet. Sie sind mit den Inhalten bestens vertraut und können die Regelungen sicher anwenden. Allerdings hat es auch in Ihren Personalabteilungen Veränderungen gegeben. Immer wieder müssen sich Beschäftigte in die nicht immer einfache Materie der IVV einarbeiten. Zur Umsetzungsunterstützung bieten wir Ihnen dieses Seminar an.
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