Eingruppierung und Arbeitsplatzbewertung nach dem TVöD-S für Gleichstellungsbeauftragte
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Auch für Gleichstellungsbeauftragte ist es wichtig, Ein- und Umgruppierungen richtig beurteilen zu können. Das stellt sie aber aufgrund der komplexen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung vor große Herausforderungen. Denn dafür ist eine Sicherheit im Umgang mit den Grundbegriffen des tariflichen Eingruppierungsrechts erforderlich.
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