Eingruppierung und Arbeitsplatzbewertung nach dem TVöD-S für Gleichstellungsbeauftragte

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Hörder Burg - Panoramafoto der Sparkassenakademie NRW in Dortmund

Eingruppierung und Arbeitsplatzbewertung nach dem TVöD-S für Gleichstellungsbeauftragte

Auch für Gleichstellungsbeauftragte ist es wichtig, Ein- und Umgruppierungen richtig beurteilen zu können. Das stellt sie aber aufgrund der komplexen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung vor große Herausforderungen. Denn dafür ist eine Sicherheit im Umgang mit den Grundbegriffen des tariflichen Eingruppierungsrechts erforderlich.

ZIELGRUPPE

Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen.

IHR NUTZEN

  • Sie erhalten einen Überblick zur neuen Entgeltordnung, die die Eingruppierung in Sparkassen teilweise neu regelt.
  • Sie lernen, anhand praktischer Beispiele, Eingruppierungen richtig vorzunehmen und typische Eingruppierungsfehler zu umgehen.
  • Sie trainieren die Beurteilung eingruppierungsrechtlicher Fragestellungen.

PROGRAMM / INHALT

Beteiligungsrechte
Unterschiedliche Handhabung der Eingruppierungsstrukturen
Die Eingruppierungsfeststellung
Korrigierende Rückgruppierung oder Änderungskündigung
Systematik des Eingruppierungsrechts fallorientiert kennenlernen

IHR REFERENT

Hans-Ulrich Mühlhan Langjährige Erfahrung als stv. Vorsitzender des Personalrats der
Sparkasse Gelsenkirchen, ehrenamtlicher Arbeitsrichter und Referent mit Schwerpunkten LPVG/NW und Eingruppierungsrecht.

DAUER

2 Tage

PREIS(E)

685,00 €

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