Die Sparkasse als Drittschuldnerin: Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bearbeiten
Die Anzahl der den Sparkassen zugestellten Beschlüsse und Verfügungen steigt stetig an. Die Sparkassen müssen die Vorgänge weiterhin juristisch einwandfrei innerhalb der vorgegebenen Fristen bearbeiten. Das für die Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen erforderliche Wissen vermitteln wir in unserem Seminar. Einer der Schwerpunkte sind die Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto.
DAUER
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PREIS(E)
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